Prüfprotokoll für ortsveränderliche Betriebsmittel (DGUV V3, VDE 0701/0702)
Diese Vorlage dokumentiert die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel: Geräte mit Stecker, Handmaschinen, Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln und Steckdosenleisten. Grundlage sind die DGUV Vorschrift 3 mit der DGUV Information 203-070 in der Ausgabe April 2026 sowie die Feldnamen und Grenzwerte der DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06. Es gibt drei Dateien: ein leeres PDF-Einzelprotokoll zum Ausfüllen am Bildschirm oder von Hand, ein ausgefülltes Musterprotokoll mit Messwerten zum Vergleichen und eine Excel-Serienliste für Prüfläufe mit vielen Geräten. Der Download startet direkt, ohne Formular und ohne Konto.
Die Vorlage ist für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen gedacht, die unter Leitung einer Elektrofachkraft prüfen. Sie enthält die Angaben, die § 14 Abs. 7 BetrSichV für Prüfaufzeichnungen verlangt, und ordnet die Felder in der Reihenfolge des Prüfablaufs: Besichtigen, Messen, Erproben, Bewerten. Grenzwerte stehen als Zahlen mit Fundstelle neben den Messfeldern; die Bewertung des Ergebnisses bleibt Sache der prüfenden Person.
Download, ohne Anmeldung
- Prüfprotokoll EinzelgerätAusfüllbares Formular für ein Betriebsmittel, eine Seite.
- Ausgefülltes MusterprotokollBeispiel mit Messwerten und Bewertung, zum Vergleichen.
- Serienliste für viele GeräteExcel mit Dropdowns für Schutzklasse und Ergebnis, Grenzwertprüfung je Zeile.
Version 1.0, Stand 22.09.2026. Nutzung im eigenen Betrieb frei; Weiterverkauf und Bearbeitung zur Weitergabe nicht (Nutzungsbedingungen).
Pflichtangaben und Felder der Vorlage
§ 14 Abs. 7 BetrSichV verlangt für jede Prüfaufzeichnung mindestens vier Angaben: Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person; eine elektronische Signatur ist zulässig. Die TRBS 1201 ergänzt Datum und Anlass. Die DGUV Information 203-070 nennt für ortsveränderliche Betriebsmittel zusätzlich die Identifikation des Geräts, den Verwendungsort, Prüf- und Messgerät, Messverfahren und Messwerte; die DGUV Information 203-071 beschreibt, wie der Unternehmer Prüfung und Nachweis organisiert. Die Vorlage bündelt diese Angaben in sieben Blöcken.
| Block | Felder der Vorlage | Grundlage |
|---|---|---|
| Kopf | Protokollnummer, Seite x von y, Prüfbetrieb, Auftraggeber oder Betreiber, Objekt und Standort, Datum und Uhrzeit | § 14 Abs. 7 BetrSichV, TRBS 1201 |
| Anlass und Grundlage | Anlass (Wiederholungsprüfung, Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung), Prüfgrundlage mit Normausgabe, Einschränkungen des Prüfumfangs mit Begründung | TRBS 1201, DGUV Information 203-070 |
| Gerätedaten | Inventar- oder Scan-Nummer, Geräteart, Hersteller, Typ, Seriennummer, Schutzklasse I, II oder III, Nennspannung, Nennstrom oder Nennleistung, Heizgerät ja/nein mit Heizleistung in kW, Leitungslänge in m, Querschnitt in mm², Leitungsbauart (z. B. H07RN-F), Einsatzbereich (Büro, Werkstatt oder Fertigung, Baustelle), Besonderheiten wie Schaltnetzteil, Frequenzumrichter oder sekundärer Spannungsausgang | DGUV Information 203-070, Abschnitt 3.7 |
| Prüfgerät | Hersteller, Typ, Seriennummer, Kalibrierung gültig bis, Gerätenorm (DIN EN 61557-16, VDE 0413-16), Prüfadapter mit Typ und Seriennummer | DGUV Information 203-070 |
| Sichtprüfung | Checkpunkte je in Ordnung / Mangel / entfällt, siehe Prüfablauf | DGUV Information 203-070, Checkliste Besichtigen |
| Messung und Erprobung | Schutzleiterwiderstand R_PE in Ω, Isolationswiderstand R_ISO in MΩ mit Prüfspannung, Schutzleiterstrom I_PE in mA mit Messverfahren, Berührungsstrom I_B in mA mit Messverfahren, Ausgangsspannung U_aus bei SK III, Funktionsprobe, Sicherheitseinrichtungen, Beobachtungen | DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 (Feldnamen), DGUV Information 203-070 |
| Ergebnis | bestanden / bestanden mit Hinweis / nicht bestanden, Mängel mit Schwere und Frist, Empfehlungen an den Betreiber, nächster Prüftermin, Prüfplakette angebracht ja/nein, Unterschrift Prüfperson, Unterschrift Betreiber (Erhalt bestätigt) | § 14 Abs. 7 BetrSichV, DGUV Information 203-070 |
Zwei Punkte werden in der Praxis oft vergessen: das Messverfahren (direkt, Differenzstrom oder alternativ) und die Begründung für jede ausgelassene Messung. Beides steht in der Vorlage als eigenes Feld, weil ein Messwert ohne diese Angaben später nicht nachvollziehbar ist. Die Prüfplakette ersetzt das Protokoll nicht; sie wird nur bei bestandener Prüfung angebracht und trägt den nächsten Prüftermin lesbar. Was in jedes Protokoll gehört, unabhängig vom Prüfgegenstand: Pflichtangaben nach DGUV V3.
Grenzwerte
Die Tabelle nennt die Grenzwerte, mit denen die Vorlage und die Excel-Serienliste arbeiten. Vergleichsrichtung: Widerstände R_PE höchstens, Isolationswiderstände R_ISO mindestens, Ströme und Spannungen höchstens. Die Bedingung entscheidet, welche Zeile gilt; ohne Schutzklasse, Leitungslänge und Querschnitt lässt sich kein Grenzwert zuordnen.
| Messung | Grenzwert | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|
| R_PE | ≤ 0,3 Ω | SK I, Leitung bis 5 m, Querschnitt bis 1,5 mm² | DGUV Information 203-070, Tab. 1; Gossen Metrawatt PO017 |
| R_PE | + 0,1 Ω je weitere 7,5 m, höchstens 1,0 Ω | Querschnitt bis 1,5 mm² (Beispiel: 25 m → 0,57 Ω gerundet, 50 m → 0,9 Ω) | DGUV Information 203-070, Tab. 1; elektro.net |
| R_PE | ≤ ρ · l / A + 0,1 Ω | Querschnitt über 1,5 mm²; ρ Kupfer ≈ 0,0178 Ω·mm²/m, 0,1 Ω für Übergangswiderstände | DGUV Information 203-070; MEBEDO |
| R_ISO | ≥ 1,0 MΩ | SK I, aktive Teile gegen Schutzleiter und damit verbundene berührbare Teile, 500 V DC | DGUV Information 203-070, Tab. 2 |
| R_ISO | ≥ 0,3 MΩ | SK I mit Heizelementen, alle Leistungen; bei Heizleistung über 3,5 kW und Unterschreitung gilt das Gerät als in Ordnung, wenn I_PE eingehalten ist | DGUV Information 203-070, Tab. 2 |
| R_ISO | ≥ 2,0 MΩ | SK I: berührbare leitfähige Teile ohne Schutzleiteranschluss; SK II: alle berührbaren leitfähigen Teile; Trennung Eingang–Ausgang bei Netzteilen, Trafos, Ladegeräten | DGUV Information 203-070, Tab. 2 |
| R_ISO | ≥ 0,25 MΩ | SK III sowie SELV-/PELV-Teile gegen berührbare Teile; Prüfspannung darf 250 V DC sein | DGUV Information 203-070, Tab. 2 |
| Prüfspannung R_ISO | 500 V DC; 250 V DC | 250 V bei Überspannungsableitern und SELV/PELV; Messstrom mindestens 1 mA | DGUV Information 203-070 |
| I_PE (Schutzleiterstrom) | ≤ 3,5 mA | SK I; entfällt bei Leitungen und Steckdosenleisten ohne Bauteile zwischen L/N und PE | DGUV Information 203-070, Tab. 2 |
| I_PE | ≤ 1 mA je kW Heizleistung, höchstens 10 mA | SK I mit Heizelementen, Gesamtanschlussleistung über 3,5 kW | DGUV Information 203-070, Tab. 2; Forum Verlag |
| I_PE | Herstellerwert oder Produktnorm | fest angeschlossen, CEE-Anschluss, Frequenzumrichter; Entscheidung der Prüfperson mit Begründung | DGUV Information 203-070, Abschnitt 3.3 |
| I_B (Berührungsstrom) | ≤ 0,5 mA | SK I an Teilen ohne Schutzleiter; SK II an allen berührbaren leitfähigen Teilen; beide Netzpolungen, höherer Wert zählt | DGUV Information 203-070, Tab. 2 |
| I_B sekundär | ≤ 0,5 mA | Sekundärkreis Plus und Minus gegen PE bei Netzteilen und Ladegeräten | DGUV Information 203-070 |
| U_aus (SELV/PELV) | ≤ 25 V AC bzw. ≤ 60 V DC | SK III, Netzteile, Ladegeräte, Kleinspannungserzeuger; Abgleich mit Typschild | DGUV Information 203-070 |
| Alternative Methode | Grenzwerte wie I_PE und I_B | nur nach vollständig bestandener Isolationsmessung; unzulässig bei netzspannungsabhängigen Schaltern, Relais, Schaltnetzteilen; Prüfspannung 25–250 V AC | DGUV Information 203-070, Abschnitt 3.5.7; MEBEDO |
Richtwerte nach DGUV Information 203-070 (04/2026, Korrektur 06/2026), Tabellen 1 und 2, ergänzt um Herstellerhinweise von Gossen Metrawatt (PO017) und Fachbeiträge von MEBEDO, Forum Verlag und elektro.net; Normen nur mit Bezeichnung, Normtexte werden nicht wiedergegeben. Abruf aller Quellen 22.09.2026.
Übliche Messwerte an einwandfreien Geräten liegen weit vom Grenzwert entfernt: R_PE meist unter 0,1 Ω, R_ISO häufig über 100 MΩ, I_B nahe 0 mA. Ein Wert knapp unter dem Grenzwert ist kein Mangel, aber ein Anlass, die Ursache zu klären und im Feld Bemerkung festzuhalten.
Grenzwerte sind Richtwerte mit Fundstellenangabe; die Bewertung des Prüfergebnisses trifft die prüfende Person.
Prüfablauf: Besichtigen, Messen, Funktion
Die Reihenfolge ist keine Formsache. Wer die Isolationsmessung vor der Schutzleitermessung macht, misst bei unterbrochenem Schutzleiter ins Leere; wer die alternative Methode ohne bestandene Isolationsmessung anwendet, erhält einen Wert ohne Aussage. Die Vorlage folgt deshalb dem Ablauf der DGUV Information 203-070, Abschnitt 3. Jede Einzelprüfung muss bestanden sein, sonst ist das Gerät nicht bestanden.
- Gerätedaten aufnehmen. Typschild lesen: Schutzklasse, Nennspannung, Nennleistung, Heizleistung. Leitungslänge und Querschnitt notieren, weil daran der Grenzwert für R_PE hängt. Anlass festhalten.
- Besichtigen. Gerät und Leitung vollständig ansehen, bei Bedarf Gehäuse öffnen, soweit zerstörungsfrei möglich. Checkpunkte der Vorlage: Eignung für den Einsatzbereich; Stecker und Kupplung ohne Verformung, Stifte ohne Abnutzung oder Brandspuren, Schutzkontakte ohne Korrosion; Zugentlastung wirksam; Knickschutz vorhanden; Schutzklasse von Gerät und Stecker stimmig; Querschnitt passt zur Steckvorrichtung; Gehäuse ohne Bruch, Fingerschutz IP2X gegeben; keine unzulässigen Änderungen; keine Überlastungsspuren; keine Verschmutzung, Korrosion, Feuchte; Kühlöffnungen frei; Schalter, Stellteile, Meldeleuchten unbeschädigt; Sicherungen richtig bestückt; mechanische Schutzvorrichtungen wie Schutzhaube oder Spaltkeil in Ordnung; Aufschriften lesbar. Ein Mangel in der Besichtigung beendet die Prüfung mit „nicht bestanden“; weitergemessen wird nur, wenn keine Gefahr besteht.
- Schutzleiterwiderstand R_PE messen (nur SK I). Prüfstrom mindestens 200 mA, beide Polaritäten, Leitung während der Messung über die gesamte Länge bewegen. Ein kurzzeitiger Ausschlag nach oben ist ein Mangel (Aderbruch, lockere Klemme), auch wenn der Ruhewert passt. Grenzwert nach Länge und Querschnitt, siehe Tabelle.
- Isolationswiderstand R_ISO messen, wenn durchführbar. Prüfspannung 500 V DC, bei Überspannungsableitern und SELV/PELV 250 V DC. Schalter am Gerät einschalten, damit alle aktiven Teile erfasst werden. Ist die Messung nicht möglich, etwa weil ein Schaltnetzteil den Kreis erst unter Netzspannung schließt, wird das Feld „nicht durchführbar“ mit Begründung ausgefüllt. Bei SK I mit berührbaren leitfähigen Teilen ohne Schutzleiter zusätzlich gegen diese Teile messen (2 MΩ).
- Schutzleiterstrom I_PE messen (nur SK I). Verfahren wählen und eintragen: direkt, Differenzstrom oder alternativ. Die alternative Methode ist nur nach bestandener Isolationsmessung und nur bei Geräten ohne netzspannungsabhängige Schaltung zulässig. Entfällt bei Verlängerungsleitungen und Steckdosenleisten ohne Bauteile zwischen L/N und PE.
- Berührungsstrom I_B messen. SK I an leitfähigen Teilen ohne Schutzleiter, SK II an allen berührbaren leitfähigen Teilen. Netzstecker umpolen und in beiden Lagen messen; der höhere Wert wird eingetragen. Bei SK III oder sekundärem Ausgang stattdessen Ausgangsspannung und die drei Isolationsmessungen (Eingang–Ausgang, Ausgang–Körper, Eingang–Körper).
- Erproben. Funktionsprobe unter Netzspannung, Sicherheitseinrichtungen wie Schalter, Not-Aus und Wiederanlaufsperre betätigen, auf Geräusche, Geruch und Erwärmung achten.
- Bewerten und dokumentieren. Ergebnis setzen, Mängel mit Schwere und Frist eintragen, nächsten Prüftermin festlegen, Plakette nur bei bestandener Prüfung anbringen, unterschreiben.
Messgerät. Für die Messungen ist ein Prüfgerät nach DIN EN 61557 (VDE 0413), für Geräteprüfungen Teil 16 (VDE 0413-16), vorgesehen. Handmultimeter reichen nicht: Der Prüfstrom für R_PE von 200 mA und die Prüfspannung von 500 V DC für R_ISO kommen aus einem Gerätetester, nicht aus einem Durchgangsprüfer. Hersteller, Typ, Seriennummer und Kalibrierdatum des Prüfgeräts stehen im Protokoll; Adapter für Verlängerungsleitungen oder Drehstromgeräte werden mit Typ genannt.
Schutzklasse II. Geräte ohne Schutzleiter haben keine Messung von R_PE und I_PE. Stattdessen wird der Isolationswiderstand gegen alle berührbaren leitfähigen Teile mit 2 MΩ bewertet und der Berührungsstrom an genau diesen Teilen gemessen. Hat ein SK-II-Gerät keine berührbaren Metallteile, entfällt I_B; das Feld wird mit „entfällt“ ausgefüllt, nicht leer gelassen. Die Schutzleiterfelder bleiben auch bei SK II in der Vorlage stehen und werden mit „entfällt“ gekennzeichnet, damit erkennbar bleibt, dass nichts vergessen wurde.
Praxisfallen
- Schaltnetzteile, Relais, elektronische Schalter. Isolationsmessung und alternative Methode reichen nur bis zum offenen Schaltkontakt. Solche Geräte werden mit Netzspannung geprüft: Schutzleiter- und Berührungsstrom direkt oder als Differenzstrom.
- Netzfilter. Kondensatoren gegen PE senken den Isolationswiderstand in den kΩ-Bereich, obwohl das Gerät in Ordnung ist. Der Schutzleiterstrom entscheidet; wer nur R_ISO liest, sortiert einwandfreie Geräte aus.
- Heizgeräte. 0,3 MΩ gelten für alle Heizgeräte. Nur über 3,5 kW Heizleistung ersetzt ein bestandener I_PE den unterschrittenen Isolationswert; der Grenzwert 1 mA je kW bezieht sich auf die Heizleistung und endet bei 10 mA.
- Frequenzumrichter, CEE-Geräte, fest angeschlossene Betriebsmittel. Ableitströme über 3,5 mA sind konstruktionsbedingt möglich. Dann gelten Herstellerangabe oder Produktnorm; die Entscheidung wird mit Begründung eingetragen.
- Kaltgerätekabel und Steckdosenleisten. Abnehmbare Anschlussleitungen sind eigene Prüflinge mit eigenem Protokoll: R_PE nach Länge, R_ISO, Aderprüfung auf Durchgang, Kurzschluss und Vertauschung; I_PE entfällt. Gerät und Leitung nicht in einer Zeile mischen.
- Diodeneffekt am Schutzleiter. Korrodierte Kontaktstellen leiten in einer Richtung besser. Deshalb beide Polaritäten messen und die Leitung bewegen.
- Querschnitt über 1,5 mm². Die Staffel 0,3 Ω plus 0,1 Ω je 7,5 m gilt nur bis 1,5 mm². Bei 2,5 mm² ist 0,3 Ω schon großzügig; hier zählt die Formel aus Länge, Querschnitt und Leitermaterial.
Prüffrist und die 2-%-Regel
Die Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV Vorschrift 3 nennt in Tabelle 1B für ortsveränderliche Betriebsmittel einen Richtwert von sechs Monaten, auf Baustellen drei Monate. Verlängern darf, wer bei der Prüfung eines Betriebsbereichs eine Fehlerquote von unter 2 % erreicht: bis zu einem Jahr in Fertigung, Werkstatt und auf Baustellen, bis zu zwei Jahren im Büro. Gezählt werden nur Abweichungen von den Grenzwerten, keine bloßen Sichtmängel, und zwar je Betriebsbereich und Gerätegruppe. Liegt die Quote darüber, wird die Frist verkürzt.
Die Frist selbst legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung fest; die Prüfperson schlägt sie im Feld „nächster Prüftermin“ vor. Die Excel-Serienliste rechnet die Fehlerquote über alle Zeilen eines Prüflaufs aus, damit die Zahl für die Festlegung vorliegt. Sie verlängert nichts von selbst.
Ausführlich mit Rechner: DGUV V3 Prüffristen: Tabelle und Fristenrechner.
Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung?
Die alte DIN VDE 0701-0702:2008-06 fasste beide Prüfanlässe in einer Norm zusammen; sie ist seit September 2023 zurückgezogen. Heute gibt es zwei Normen mit getrennten Anwendungsbereichen. Die DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 regelt die Wiederholungsprüfung im Turnus, also die Prüfung, die diese Vorlage abbildet. Die DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 gilt nach Instandsetzung oder Änderung eines Geräts: Ein Gerät, an dem ein Kabel, ein Schalter oder ein Heizelement getauscht wurde, wird vor der Rückgabe an den Nutzer nach dieser Norm geprüft. Die Messgrößen sind weitgehend gleich, die Anforderungen an Prüfumfang und Dokumentation unterscheiden sich im Detail.
Für das Protokoll bedeutet das: Das Feld „Anlass“ steuert die Prüfgrundlage. Wer „nach Instandsetzung“ ankreuzt, trägt DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 als Grundlage ein und dokumentiert zusätzlich, was instand gesetzt wurde. Wer die turnusmäßige Prüfung dokumentiert, arbeitet mit DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06. Die Bezeichnung „VDE 0701-0702“ auf Plaketten und Altprotokollen ist ein Hinweis, dass die Vorlage des Betriebs seit 2023 nicht aktualisiert wurde.
Mehr dazu: VDE 0701 und 0702: Unterschied, Grenzwerte, Prüfablauf und Erstprüfung vs. Wiederholungsprüfung. Was in jedes Protokoll gehört: Pflichtangaben nach DGUV V3. Nächste Vorlage: Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen.
Häufige Fragen
Ist die Vorlage kostenlos und darf ich sie im Betrieb einsetzen?
Ja. Alle drei Dateien lassen sich ohne Anmeldung herunterladen und dürfen im eigenen Betrieb genutzt werden: ausdrucken, am Bildschirm ausfüllen, mit dem eigenen Briefkopf versehen, für Kundenaufträge einsetzen. Die Excel-Serienliste darf an die eigenen Gerätegruppen angepasst werden. Was bei Weitergabe und Veränderung gilt, steht in den Nutzungsbedingungen für Vorlagen auf dieser Website. Die fachliche Verantwortung für Prüfumfang, Bewertung und Prüffrist bleibt bei der prüfenden Person und dem Unternehmer.
Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?
Die Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV Vorschrift 3 nennt als Richtwert sechs Monate, auf Baustellen drei Monate. Bleibt die Fehlerquote eines Betriebsbereichs bei unter 2 %, darf die Frist verlängert werden: bis ein Jahr in Fertigung, Werkstatt und auf Baustellen, bis zwei Jahre im Büro. Gezählt werden nur Grenzwertabweichungen, keine Sichtmängel. Verbindlich ist die Frist, die der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Eine Tabelle mit allen Richtwerten und ein Fristenrechner stehen im Ratgeber zu den DGUV V3 Prüffristen.
Was ist der Unterschied zwischen VDE 0701 und VDE 0702?
VDE 0701 steht für die Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung eines Geräts, VDE 0702 für die Wiederholungsprüfung im Turnus. Beide waren bis 2023 in der DIN VDE 0701-0702:2008-06 zusammengefasst; diese Norm ist seit September 2023 zurückgezogen. Heute gelten zwei getrennte Normen: DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 nach Reparatur und DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 für die wiederkehrende Prüfung. Die Messgrößen sind weitgehend gleich; der Anlass bestimmt, welche Norm im Protokoll als Prüfgrundlage steht.
Welche Angaben müssen mindestens im Protokoll stehen?
§ 14 Abs. 7 BetrSichV verlangt Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person; eine elektronische Signatur reicht. Die TRBS 1201 ergänzt Datum und Anlass. Für ortsveränderliche Betriebsmittel kommen nach DGUV Information 203-070 hinzu: Identifikation des Geräts mit Typ, Hersteller und Inventarnummer, Verwendungsort, Prüfgerät, Messverfahren, Messwerte und Prüfergebnis. Die DGUV Information 203-071 beschreibt, wie der Unternehmer die Nachweise organisiert. Die Vorlage enthält alle genannten Felder.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Nach der Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV Vorschrift 3 prüft eine Elektrofachkraft. Ortsveränderliche Betriebsmittel darf mit einem geeigneten Prüfgerät auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, wenn eine Elektrofachkraft die Prüfung leitet und beaufsichtigt. Die BetrSichV spricht von der zur Prüfung befähigten Person; ihre Anforderungen an Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit beschreibt die TRBS 1203. Wer prüft, unterschreibt das Protokoll mit Namen und trägt die Verantwortung für die Bewertung.
Wie lange muss ich das Protokoll aufbewahren?
§ 14 Abs. 7 BetrSichV verlangt, die Aufzeichnung mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Für ortsveränderliche Betriebsmittel wäre das bei sechs Monaten Frist sehr kurz; in der Praxis behalten Betriebe die Protokolle mehrere Prüfzyklen, damit Fehlerquote und Verlauf der Messwerte nachvollziehbar bleiben und bei einem Unfall der Prüfnachweis vorliegt. Prüfdienstleister bewahren die Protokolle zusätzlich für den Auftraggeber auf. Welche Fristen aus Handelsrecht und Versicherungsbedingungen hinzukommen, behandelt der Ratgeber zur Aufbewahrung.
Änderungsprotokoll der Vorlage
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 1.0 | 24.09.2026 | Freigegebene Fassung: Rechtstexte 1.0, Kontaktadresse und Kennzeichnung final (zuvor 0.1) |
| 0.1 | 22.09.2026 | Erste Fassung |
Quellen
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ mit Durchführungsanweisungen, § 5 und Tabelle 1B: publikationen.dguv.de, DGUV Vorschriften und Regelwerk der BG BAU, § 5 mit Durchführungsanweisung
- DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“, Ausgabe April 2026, Korrektur Juni 2026: publikationen.dguv.de
- DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“, Januar 2020: publikationen.dguv.de
- Betriebssicherheitsverordnung, § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln, gesetze-im-internet.de
- TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“: baua.de, PDF
- Gossen Metrawatt, Prüfabläufe für elektrische Geräte (PO017): gossenmetrawatt.de, PDF
- MEBEDO, Die neue DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702): mebedo-ac.de
- Forum Verlag, Neue VDE 0702: forum-verlag.com
- elektro.net, Schutzleiterwiderstand von Verlängerungsleitungen für Baustellen: elektro.net
- Normen DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 und DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02: Bezug über den VDE Verlag; Normtexte werden auf dieser Seite nicht wiedergegeben
Alle Quellen abgerufen am 22.09.2026. Normbezeichnungen dienen der Beschreibung des Anwendungsbereichs. Die Bewertung des Prüfergebnisses und die Festlegung der Prüffrist bleiben bei der prüfenden Person und dem Unternehmer.