Ratgeber rund um das Prüfprotokoll

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Die Vorlagen setzen einiges voraus: Wer prüft, muss wissen, welche Frist gilt, welche Norm den Prüfumfang bestimmt, welche Angaben ins Protokoll gehören und wie lange es aufzubewahren ist. Die Ratgeber auf dieser Seite erklären genau das, in eigenen Worten und mit Fundstelle. Sie verwenden dieselben Normbezeichnungen mit Ausgabestand wie die Vorlagen, damit Protokoll und Begründung zusammenpassen. Am Ende jedes Ratgebers steht der Link zur passenden Vorlage.

Fristen. DGUV V3 Prüffristen 2026 fasst die Richtwerte der DGUV Vorschrift 3 für Geräte, Anlagen und Baustellen zusammen, erklärt die 2-%-Regel und enthält einen Rechner für den nächsten Prüftermin. Verbindlich bleibt die Frist aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.

Normen. VDE 0701 und 0702 trennt die Prüfung nach Instandsetzung von der Wiederholungsprüfung, erklärt die Bezeichnungen DIN EN 50678 und DIN EN 50699 und nennt die Grenzwerte mit Fundstelle. Erstprüfung vs. Wiederholungsprüfung ordnet Anlass, Umfang und Norm für Anlagen und Geräte. VDE 0100-600 (2026) verfolgt die Neuausgabe der Erstprüfungsnorm: Entwurf vom Dezember 2025, erwarteter Weißdruck und die Folgen für das Protokoll.

Protokoll. Was gehört ins Prüfprotokoll? leitet die Pflichtangaben aus § 14 BetrSichV, TRBS 1201 und den DGUV-Informationen ab und liefert eine Checkliste. Wie lange Prüfprotokolle aufbewahren? beantwortet die Frage nach Dauer und Form der Aufbewahrung: mindestens bis zur nächsten Prüfung, wegen der Beweisfunktion meist länger.

Die Vorlagen selbst stehen unter Alle Vorlagen im Überblick: ortsveränderliche Betriebsmittel, Erst- und Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen, Wallbox und Photovoltaik. Wer nur die Datei braucht, geht direkt dorthin.

Stand und Pflege

Jeder Ratgeber trägt ein Datum und einen Kasten mit dem Normstand, auf den sich der Text bezieht. Die Inhalte werden zweimal im Jahr und nach jeder angekündigten Neuausgabe abgeglichen. Ändert sich dadurch eine Vorlage, steht das im Änderungsprotokoll der Vorlagenseite. Wo eine Neuausgabe angekündigt, aber noch nicht erschienen ist, sagt der Text das ausdrücklich; ein Entwurf wird nicht als geltende Norm ausgegeben. Überholte Angaben oder Fehler melden Sie bitte an [email protected].