Prüfprotokoll-Vorlagen für Elektrofachkräfte

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Hier finden Elektrofachkräfte und zur Prüfung befähigte Personen Vorlagen für Prüfprotokolle: für ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, für die Erstprüfung und die Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen, für Wallboxen und für Photovoltaikanlagen. Jede Vorlage gibt es als ausfüllbares PDF mit einem ausgefüllten Muster; für Geräte, Anlagen und Wallboxen zusätzlich als Excel-Liste für Prüfläufe mit vielen Objekten. Alle Dateien sind direkt verlinkt, ohne Anmeldung und ohne Kosten. Normstand zuletzt überprüft am 22.09.2026.

Vorlagen

Ratgeber

Was in den Vorlagen steht

Jede Vorlage folgt dem Ablauf einer Prüfung: Kopf mit Auftraggeber, Objekt und Datum; Anlass und Prüfgrundlage mit Normausgabe; Daten des Prüfgegenstands; Prüfgerät mit Kalibrierstatus; Sichtprüfung als Checkliste; Messwerte mit Einheit und Messverfahren; Ergebnis mit Mängeln, nächstem Prüftermin und Unterschriften. Damit enthält sie die Angaben, die § 14 Abs. 7 BetrSichV für Prüfaufzeichnungen verlangt.

Die Grenzwerte stehen als Zahlen mit Fundstelle neben den Messfeldern: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiter- und Berührungsstrom bei Geräten; Schleifenimpedanz, Isolationswiderstand und RCD-Auslösung bei Anlagen. Sie sind Richtwerte aus den genannten Normen und DGUV-Schriften. Welcher Wert im Einzelfall gilt, hängt von Schutzklasse, Leitungslänge, Netzform und weiteren Bedingungen ab, die die Vorlage abfragt. Die Excel-Serienliste für Geräte vergleicht jeden Messwert mit dem hinterlegten Grenzwert und markiert Abweichungen; das Ergebnis trägt die prüfende Person ein. Das ausgefüllte Muster zeigt, wie ein vollständiges Protokoll aussieht, mit plausiblen Messwerten und Bewertung.

Normstand

Feldnamen und Grenzwerte orientieren sich an den Normausgaben, die im September 2026 gelten. Für ortsveränderliche Geräte sind das DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 für die Wiederholungsprüfung und DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 für die Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung. Die frühere DIN VDE 0701-0702:2008-06 ist seit 2023 zurückgezogen; Vorlagen, die sich noch auf sie beziehen, nennen einen überholten Stand.

Für Anlagen gelten DIN VDE 0100-600:2017-06 für die Erstprüfung (ein Entwurf vom Dezember 2025 kündigt eine Neuausgabe an) und DIN VDE 0105-100:2015-10 mit A1:2017-06 für die Wiederholungsprüfung. Für Wallboxen kommt DIN VDE 0100-722:2019-06 hinzu, für Photovoltaikanlagen DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1). Organisatorische Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3 mit ihrer Durchführungsanweisung. Die DGUV Information 203-070 liegt seit April 2026 in einer neuen Ausgabe vor, die die Änderungen der VDE 0702 einarbeitet.

Was die Vorlagen nicht sind

Die Vorlagen ersetzen weder die Normen noch die Fachkunde der prüfenden Person. Sie enthalten Feldnamen, Zahlenwerte und Fundstellen, aber keine Normtexte; wer den vollständigen Prüfumfang und die Bedingungen für einen Grenzwert braucht, muss die Normausgabe selbst heranziehen. Sie ersetzen auch nicht die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers: Die Prüffrist legt der Unternehmer fest, die Tabellenwerte sind Richtwerte. Und sie bewerten nichts von selbst. Ob ein Betriebsmittel oder eine Anlage sicher weiterbetrieben werden kann, entscheidet die Elektrofachkraft anhand von Sichtprüfung, Messwerten und Erprobung. Die Vorlage hält diese Entscheidung nachvollziehbar fest.

Ohne Anmeldung, Newsletter freiwillig

Jede Datei ist direkt verlinkt. Es gibt kein Formular davor, keine E-Mail-Pflicht und kein Konto. Wer bei Normänderungen Bescheid bekommen möchte, kann sich unten auf der Seite für den Newsletter eintragen: höchstens eine E-Mail im Monat, erst nach Bestätigung per Link (Double-Opt-in), jederzeit abbestellbar. Der Download hängt nicht davon ab. Gezählt wird nur, wie oft eine Datei je Tag geladen wurde, ohne Cookies und ohne Personenbezug.

Wer die Vorlagen pflegt

Die Vorlagen und Texte erstellt Waldemar Kemler (Elektroprotokoll) auf Grundlage der DGUV Vorschrift 3, der DGUV Informationen 203-070 bis 203-072 und der Normausgaben im Kasten „Normstand dieser Seite“. Normstand und Grenzwerte wurden zuletzt am 22.09.2026 mit diesen Quellen abgeglichen. Jede Vorlage nennt dieses Datum als „zuletzt überprüft“. Gemeint ist der Abgleich mit den auf der Vorlagenseite genannten Quellen, nicht eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Änderungen an einer Vorlage stehen mit Datum und Versionsnummer im Änderungsprotokoll ihrer Seite. Wer einen Fehler findet, einen Grenzwert anders liest oder ein Feld vermisst, schreibt an [email protected]; begründete Hinweise fließen in die nächste Version ein.

Häufige Fragen

Wer darf nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüft eine Elektrofachkraft. Ortsveränderliche Betriebsmittel darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, wenn sie ein geeignetes Prüfgerät nutzt und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet. Die Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person beschreibt die TRBS 1203.

Gilt die VDE 0701/0702 noch?

Nein. DIN VDE 0701-0702:2008-06 wurde 2023 zurückgezogen. Nachfolger sind DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 für die Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung und DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 für die Wiederholungsprüfung. Der alte Doppelname bleibt als Suchbegriff und in der Umgangssprache. Die Vorlage für ortsveränderliche Betriebsmittel nennt die neuen Ausgaben; die Unterschiede erklärt der Ratgeber zu VDE 0701 und 0702.

Welche Angaben muss ein Prüfprotokoll mindestens enthalten?

§ 14 Abs. 7 BetrSichV verlangt Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person. Die TRBS 1201 ergänzt Datum und Anlass; die DGUV Informationen 203-070 und 203-072 nennen zusätzlich Prüfgegenstand, Prüfgerät, Messverfahren und Messwerte. Alle Vorlagen enthalten diese Felder. Eine Checkliste steht im Ratgeber Was gehört ins Prüfprotokoll?.

Wie oft muss geprüft werden?

Die Frist legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung fest. Die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte: sechs Monate für ortsveränderliche Betriebsmittel, drei Monate auf Baustellen, vier Jahre für ortsfeste Anlagen, ein Jahr in Betriebsstätten besonderer Art wie Ladeeinrichtungen. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, darf die Frist bis zu einem Maximalwert verlängert werden. Tabelle und Rechner: DGUV V3 Prüffristen.

Darf ich die Vorlagen im Betrieb anpassen und weitergeben?

Im eigenen Betrieb dürfen Sie die Vorlagen frei nutzen, ausfüllen, mit Firmenkopf und Logo versehen und ausgefüllte Protokolle Ihren Kunden als Prüfnachweis übergeben. Nicht erlaubt sind der Verkauf und die Bearbeitung zur Weitergabe als eigene Leervorlage. Einzelheiten stehen in den Nutzungsbedingungen der Vorlagen.

Bei Normänderungen Bescheid bekommen

Wenn sich ein Grenzwert, eine Normausgabe oder eine Vorlage ändert, schreiben wir eine kurze E-Mail. Höchstens einmal im Monat, jederzeit abbestellbar, keine Werbung Dritter. Die Vorlagen bleiben ohne Eintragung frei.

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